Das Fahr- und Steuerpersonal ist trotz erfolgter Ausbildung in regelmäßigen Zeit Abständen, jedoch jährlich mindestens einmal, zu unterweisen. Dies ist durch die Unfallverhütungsvorschrift »Allgemeine Vorschriften« BGV A1 und im Arbeitsschutzgesetz §12 vorgeschrieben.
Theoretischer Teil
• Auffrischung der UVV
• Stapler-Merkmale und Fahrzeugkunde
• Technische Neuerungen
• Unfallbeispiele mit Analyse
• Diskussion und Kundenwünsche
Dauer: ca. 2-3 Stunden
Jährliche Unterweisungen finden überwiegend bei Ihnen vor Ort
statt. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot!
Alternativ besteht die Möglichkeit, die jährliche Unterweisung
im Hause GRUMA durchzuführen.
Preis pro Person: 56,00 €* (ohne Verpflegung)
*Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehr wert steuer.