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Kranschulungen

Auch für den Einsatz von Krane gibt es eine spezielle Vorschrift der Berufsgenossenschaft. Ein umfassendes Schulungsprogramm bei GRUMA – speziell auf das Führen von Krane zugeschnitten – ermöglicht Ihnen den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen.

Ablauf/ Schulungsprogramm

Gesetzesgrundlage
Nach BGV D6 Unfallverhütungsvorschrift und
BGR 500 Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb

Zielgruppe
Bediener von Brückenkrane (Hallenkran) und
Säulenkrane sowie Schienenlaufkatzen

Voraussetzung
· Körperliche und geistige Eignung
· Mindestalter 18 Jahre

Gruppengröße
Bis max. 10 Personen

Ausbildungsdauer
Je nach Gruppengröße 1 Tag

Theoretischer Teil (ca. 5 Stunden)
· Definition und Begriffe von Kranen
· Bauarten von Kranen
· Vorschriften für den Kranführer
· Anforderungen an den Kranführer
· Unfallverhütungsvorschrift BGV D6
· Lastaufnahmeeinrichtungen BGR500
· Formschlüssiges Anschlagen
· Kraftschlüssiges Anschlagen
· Prüfung und Ablegereife von Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel
· Kennzeichnung von Anschlagmittel
· Anschlagen von Lasten
· Unfallstatistik
· Bilder zum Nachdenken
· Film
· Wissenstest

Praktischer Teil
· Einweisung am Kran
· Übungen

Preise und Termine auf telefonische Anfrage
Derching: Frau Annemarie Kohl 08 21/78 000 - 83

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